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  1. Über uns
  2. Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung der Digitalen Verwaltung Schweiz stellt die fachliche Mitwirkung der beteiligten Gemeinwesen und Partner sicher und bringt deren Bedürfnisse ein.

Zusammensetzung

Kantone und Gemeinden erhalten pro angebrochene 400 000 Einwohnerinnen und Einwohner je einen Sitz in der Delegiertenversammlung. Der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) bestimmen zusätzlich je eine Delegierte oder einen Delegierten. Dem Bund steht höchstens die Hälfte der Gesamtzahl der Delegiertensitze der Kantone und Gemeinden zu.

Mit dieser Sitzverteilung werden alle drei Ebenen des Gemeinwesens abgebildet. Gleichzeitig wird Sorge getragen, dass eine funktioniernde, repräsentative und beschlussfähige Versammlung entsteht. Das politische Führungsgremium legt die fachlichen Anforderungen an die Delegierten fest.

Aufgaben

Die Delegiertenversammlung stellt die Mitwirkung der Gemeinwesen und Partner sicher. Die einzelnen Aufgaben sind in der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung Art. 5.4.1 beschrieben.

Versammlung

Der Beauftragte von Bund und Kantonen leitet die Delegiertenversammlung. Sie tagt, wenn die Geschäfte es erfordern, mindestens aber einmal jährlich. Sie tagt zudem, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Delegierten verlangt wird. Die Delegiertenversammlung strebt eine konsensuelle Meinungsfindung an. Im Falle von Abstimmungen bedarf ein Beschluss der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Ein Drittel der Delegierten kann einen Minderheitsantrag stellen, der zusammen mit dem Mehrheitsantrag dem politischen Führungsgremium zur Entscheidung vorgelegt wird.

Sitzungstermine [https://www.digitale-verwaltung-schweiz.ch/aktuelles/agenda]
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