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Operatives Führungsgremium

Das operative Führungsgremium der Digitalen Verwaltung Schweiz plant und koordiniert die Umsetzung der Strategie. Weiter ist es für die Erarbeitung des Umsetzungsplans verantwortlich.

Zusammensetzung

Das operative Führungsgremium besteht aus achtzehn Mitgliedern: dem Beauftragten, fünf Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, sieben der Kantone und fünf der Gemeinden. Die Bereiche E-Government, digitale Verwaltung und Informatik werden angemessen vertreten – das politische Führungsgremium hat die fachlichen Anforderungen festgelegt. Die Mitglieder werden jeweils für vier Jahre gewählt.

Mitglieder

Die Vertretung des Bundes setzt sich zusammen aus: 

  • Daniel Markwalder, Delegierter des Bundesrates für digitale Transformation und IKT-Lenkung;
  • Florian Schütz, Delegierter des Bundes für Cybersicherheit;
  • Georges-Simon Ulrich, Direktor des Bundesamtes für Statistik;
  • Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz;
  • Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation, Vertreter der Informatikbetreiberkonferenz.

Die Vertretung der Kantone setzt sich zusammen aus:

  • Michael Kammerbauer, Kanton Bern (ab April 2023);
  • Stéphane Schwab, Kanton Freiburg;
  • Reto Fahrni, Kanton Solothurn; 
  • Eva Boretti, Kanton Thurgau;
  • Silvano Petrini, Kanton Tessin;
  • Cédric Roy, Kanton Wallis;
  • Reto Joller, Kanton Zug.

Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband ernennen je eine Person. Drei weitere Personen werden von der Vertretung der Gemeinden in der Delegiertenversammlung bestimmt. Bereits bestimmt sind: 

  • Christian Geiger, Chief Digital Officer der Stadt St.Gallen, Delegierter des Schweizerischen Städteverbandes
  • Gérald Strub, Vorstandsmitglied und Delegierter des Schweizerischen Gemeindeverbandes
  • Thomas Royston, Direktor der Fachstelle «Direction des systèmes d'information et de communication», Stadt Genf

Aufgaben

Das operative Führungsgremium ist für die Umsetzung der Strategie sowie für die Erarbeitung des Umsetzungsplans zuhanden des politischen Führungsgremiums verantwortlich. Die einzelnen Aufgaben sind in der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung Art. 5.3.1 beschrieben. 

Sitzungen

Der Beauftragte von Bund und Kantonen leitet das operative Führungsgremium. Es tagt, wenn die Geschäfte es erfordern, mindestens aber sechsmal jährlich. Es tagt zudem, wenn dies von mindestens fünf Mitgliedern verlangt wird. Es strebt eine konsensuelle Meinungsfindung an.

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