#31 Sitzung der Fachgruppe von Juristinnen und Juristen im E-Government vom 10. Juni 2026
An der Fachgruppensitzung von Juristinnen und Juristen im E-Government vom 10. Juni 2026 standen insbesondere die Themen Digitalisierung im Notariat, das Projekt BEKJ-BV zu elektronischer Kommunikation im Verwaltungsverfahren sowie ein Projekt des Kantons Basel-Stadt zu E-Verfügungen und E-Rekursen auf der Agenda. Die Präsentationen zeigen, dass die Digitalisierung rechtlich relevanter Verfahren eine enge Abstimmung von Rechtsgrundlagen, Plattformarchitektur, Nachweisfunktionen und organisatorischer Umsetzung erfordert.
Metkel Yosief ist Jurist beim Verein eJustice.ch
Digitalisierung im Notariat
Oliver Reinhardt, Generalsekretär des Schweizer Notarenverbands (SNV FSN) und Michael Ramseier, Programmleiter «Umsetzung der Digitalisierungsstrategie» SNV FSN stellten das Programm des Schweizer Notarenverbands zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie im Notariat vor. Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG). Das Programm zielt insbesondere auf elektronische öffentliche Urkunden nach dem Grundsatz des digitalen Primats, einen Datenaustausch nach dem Once-Only-Prinzip sowie auf standardisierte und technologisch abgestützte Vorgaben. Vorgestellt wurden die Programmorganisation, die Projekte «Organisation und Prozesse» sowie «Technologie und Datenmanagement» und die Schnittstelle zum Projekt ELUR des Bundesamts für Justiz.
Elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren
Projektleiter Matthias Roth vom Bundesamt für Justiz stellte das Projekt BEKJ-BV vor. Gestützt auf das BEKJ und die Änderungen des VwVG, insbesondere Art. 6a ff., soll für die zentralen und dezentralen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung eine Austauschplattform für erstinstanzliche Verwaltungsverfahren mit Verfügungen aufgebaut und schrittweise eingeführt werden. Die Plattform soll als Daten- beziehungsweise Dokumentendrehscheibe dienen. Die Verfahren selbst sollen weiterhin in bestehenden Geschäftsverwaltungs- oder Fachsystemen geführt werden. Das Projekt befindet sich bis Ende 2026 in der Initialisierungsphase. Als zentrale Punkte wurden die Abgrenzung zu justitia.swiss, die Anbindung betroffener Verwaltungseinheiten und Kantone sowie das Bedürfnis nach Interoperabilität und Standardisierung genannt.
E-Verfügung und E-Rekurs
Bernhard Eymann, Jurist bei der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung des Kantons Basel-Stadt stellte das Projekt des Kantons Basel-Stadt zur elektronischen Verfügung und zum elektronischen Rekurs vor. Grundlage ist die Revision des Organisationsgesetzes. Das Inkrafttreten war zum Zeitpunkt der Präsentation noch nicht bestimmt. Basel-Stadt setzt auf eine Eigenentwicklung, weil bereits wesentliche Komponenten des kantonalen Behördenportals vorhanden sind und spezifische Anforderungen, insbesondere Opt-in/Opt-out, ohnehin kantonal umzusetzen sind. Offen sind namentlich Fragen zur elektronischen Siegelung, zur Nutzung durch öffentlich-rechtliche Organisationen ausserhalb der Kernverwaltung sowie zum Zustellweg für Rekursinstanzen.
Präsentationen der Sitzung der Fachgruppe
Fachgruppe von Juristinnen und Juristen
Die sachgerechte Klärung von Rechtsfragen im E-Government stellt auch für erfahrene Juristinnen und Juristen eine grosse Herausforderung dar, denn häufig fehlen ausdrückliche Rechtsgrundlagen und geeignete Fundstellen in Literatur und Judikatur. Entsprechend gross ist auch die Verantwortung der zuständigen Fachpersonen, die fragestellenden Projekte oder internen Fachbereiche richtig zu beraten.
Im Jahr 2016 wurde die Fachgruppe von Juristinnen und Juristen aus Kantonen und Gemeinden gegründet. Sie setzt sich mit E-Government-Themen auseinander und trifft sich in der Regel zweimal pro Jahr.