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#24 Sitzung der Fachgruppe von Juristinnen und Juristen im E-Government vom 22. Mai 2025

Erste Erfahrungen mit AGOV: Mit der Authentifizierungsplattform des Bundes für den Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten schreitet die Digitalisierung der Behördenlandschaft in der Schweiz weiter voran. In der Sitzung der Fachgruppe von Juristinnen und Juristen im E-Government vom 22. Mai 2025 gaben Vertretende der Kantone Bern und Zürich Einblick in ihre bisherigen Erfahrungen mit AGOV – und zeigten dabei verschiedene Perspektiven auf die Einführung und Umsetzung des gleichen Systems. Eine Zusammenfassung von Metkel Yosief.

Zu den Präsentationen der Fachgruppensitzung
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Metkel Yosief

Metkel Yosief ist Jurist beim Verein eJustice.CH

Kanton Bern: Technische Integration und Support im Fokus

Der Kanton Bern hat AGOV Ende 2024 eingeführt. Die rechtliche Basis bildet das kantonale Gesetz über die digitale Verwaltung. Bereits über 600'000 Benutzerkonten wurden migriert. Eine zentrale Herausforderung war die Klärung datenschutzrechtlicher Zuständigkeiten zwischen Bund und Kanton. Die pragmatische Lösung: Bundesrecht gilt bis zum Übergabepunkt, danach kommt kantonales Datenschutzrecht zur Anwendung.

Besonders stark belastet ist der Support: Seit Dezember 2024 sind rund 4000 Tickets eingegangen, mit Spitzen während der Steuerperiode. Obwohl AGOV eine Bundeslösung ist, liegt der First-Level-Support derzeit bei den Kantonen. Bern wünscht sich hier mittelfristig eine klarere vertragliche Verankerung der Zuständigkeit beim Bund, um die organisatorische Last zu verringern.

Trotz komplexer Vertragsstruktur zeigte sich in der Praxis, dass offene Kommunikation wichtig ist. Die Zusammenarbeit mit dem Bund funktioniere auf operativer Ebene gut.

Kanton Zürich: Rechtliche und organisatorische Umsetzung auf kantonaler Ebene

Naemi Bucher, Leiterin Recht Digitale Verwaltung beim Kanton Zürich berichtete über die Erfahrungen des Kantons mit der kantonsinternen Umsetzung von AGOV. Auf Grundlage einer bundesrechtlichen Analyse wurden ergänzende Regelungen auf Verordnungsstufe geschaffen. Zusätzlich ist ein kantonales Gesetz über elektronische Basisdienste in parlamentarischer Beratung, das u.  a. das Zusammenspiel von AGOV mit dem geplanten «Zürich-Konto» regeln soll.

Seit 2024 läuft AGOV im Rahmen von Pilotprojekten, z.  B. für Steueranmeldungen und digitale Behördenleistungen. Erste Rückmeldungen aus dem Betrieb sind positiv. Organisatorisch standen Fragen zu Zuständigkeiten, Vertrauensstufen, Datenschutz und Vertragsverhältnissen mit Gemeinden im Vordergrund. Dafür wurden spezifische Anschlussverträge für Pilotgemeinden entwickelt, etwa zur Kostentragung.

Die Diskussion unter den Teilnehmenden zeigte, dass viele Herausforderungen geteilt werden – insbesondere beim Datenschutz, bei Gebührenmodellen und bei der Rolle der zentralen IAM-Dienste. Ein überkantonaler Erfahrungsaustausch wurde ausdrücklich angeregt.

Kurz notiert: Luzern und Tessin mit laufenden Gesetzgebungsprojekten

Vertretende der Kantone Luzern und Tessin berichteten über ihre laufenden Gesetzgebungsprojekte zur digitalen Verwaltung. Der Kanton Luzern stellte einen Gesetzesentwurf vor (Vernehmlassung bis 27. Juni 2025), der unter anderem eine teilweise Nutzungspflicht digitaler Verwaltungsdienste ab 2030 vorsieht. Beim Kanton Tessin wurde insbesondere der Aspekt der digitalen Inklusion hervorgehoben, mit dem Ziel, den Zugang zu digitalen Angeboten auch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.

Präsentationen der Sitzung der Fachgruppe

AGOV Kanton Bern: Erfahrungen und Lehren (Sascha Tarli, Kanton BE) [/application/files/9017/5075/1518/AGOV_BE_Sascha_Tarli_BE.pptx]
Erfahrungen mit AGOV im Kanton ZH (Naemi Bucher, Kanton ZH) [/application/files/1217/5075/1519/Erfahrungen_mit_AGOV_Kanton_Zuerich_Naemi_Bucher_ZRH.pptx]
E-Government-Gesetz: Laufendes Gesetzesprojekt (Michael Ambühl, Kanton LU) [/application/files/7717/5075/1519/E-GovG_Kt._LU_Michael_Ambuehl_LU.pptx]
La legge sull’amministrazione digitale del Cantone Ticino (Mark Osenda, Kanton TI) [/application/files/1617/5075/1519/Mark_Osenda_TI.pptx]

Fachgruppe von Juristinnen und Juristen

Die sachgerechte Klärung von Rechtsfragen im E-Government stellt auch für erfahrene Juristinnen und Juristen eine grosse Herausforderung dar, denn häufig fehlen ausdrückliche Rechtsgrundlagen und geeignete Fundstellen in Literatur und Judikatur. Entsprechend gross ist auch die Verantwortung der zuständigen Fachpersonen, die fragestellenden Projekte oder internen Fachbereiche richtig zu beraten.

Im Jahr 2016 wurde die Fachgruppe von Juristinnen und Juristen aus Kantonen und Gemeinden gegründet. Sie setzt sich mit E-Government-Themen auseinander und trifft sich in der Regel zweimal pro Jahr. 

Haben Sie eine Frage zu E-Government-Recht?

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