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#25 Rückblick auf die Tagung für Informatik und Recht

Am 26. August 2025 fand die 17. Tagung für Informatik und Recht im Rathaus Bern statt. Unter dem Titel «Sichere und vertrauenswürdige Datenräume: Chancen und Herausforderungen» diskutierten Fachpersonen aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis über rechtliche, technische und organisatorische Grundlagen sowie über konkrete Anwendungen. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Verein eJustice.ch. Der Tag bot einen breiten Überblick über den Stand der Diskussion und zeigte, wie vielschichtig das Thema Datenräume ist. Metkel Yosief fasst die Tagung zusammen.

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Metkel Yosief

Metkel Yosief ist Jurist beim Verein eJustice.ch

Key take-aways:

 

  • Datenräume sind kein Selbstzweck.
  •  
  • Ihr Wert liegt darin, Mehrwert für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu schaffen.
  •  
  • Dafür braucht es technologische Standards, rechtliche Klarheit, organisatorische Strukturen und nicht zuletzt Vertrauen.
  •  
  • Der Weg dahin ist komplex, doch die vorgestellten Ansätze und Projekte zeigen, dass er machbar ist.

Vertrauen als zentrale Voraussetzung für Datenräume

Michael Schöll, Direktor Bundesamt für Justiz, stellte das Vertrauen als zentrale Voraussetzung für Datenräume in den Mittelpunkt. Er erinnerte daran, dass der Bundesrat aufgrund der Motion 22.3890 den Auftrag erhalten hat, ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten vorzubereiten. Ein entsprechendes Normkonzept befinde sich bereits in der Endphase, die Vernehmlassung sei für das zweite Semester 2026 vorgesehen.

Wie Datenräume als Konstrukt zur Mehrfachnutzung von Daten über Organisationsgrenzen hinweg verstanden werden können

Felix Gille von der Bundeskanzlei zeigte auf, wie Datenräume als Konstrukt zur Mehrfachnutzung von Daten über Organisationsgrenzen hinweg verstanden werden können. Die Anlaufstelle der Bundeskanzlei unterstützt und koordiniert den Aufbau eines gemeinsamen Datenökosystems, das durch Communities of Practice getragen wird. Vertrauen entstehe, so Gille, nicht zuletzt durch Verhaltenskodizes, die Prinzipien für die Nutzung definieren und damit Legitimität schaffen.

Interoperabilität ist notwendig

Georges-Simon Ulrich, Direktor Bundesamt für Statistik, betonte die Notwendigkeit von Interoperabilität. Daten müssten nicht nur syntaktisch, sondern auch semantisch anschlussfähig sein. Er verwies auf Entwicklungen der letzten Jahre, etwa den nationalen Metadatenkatalog I14Y oder das Kompetenzzentrum Data Science beim BFS. Interoperabilität erfordere rechtliche, organisatorische, semantische und technische Grundlagen. Ulrich hielt fest, dass Datenschutz und Datennutzung oft vereinbar seien, sofern klare Standards vorhanden sind.

Aus juristischer Perspektive

Für eine juristische Perspektive verortete Franziska Sprecher, Professorin und Direktorin Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen der Universität Bern Datenräume im Kontext der Grundwerte der Rechtsordnung und unterschied zwischen digitaler Souveränität des Staates und digitaler Selbstbestimmung des Individuums. Asymmetrien in Wissen, Finanzen und Verantwortung stellten zentrale Herausforderungen dar. Das Recht müsse klare Rahmenbedingungen für Trägerschaft, Betrieb, Zugangsrechte und Sekundärnutzung schaffen. Bildung spiele eine Schlüsselrolle, um Datenräume gesellschaftlich zu verankern.

Praxisbeispiele und Erkenntnisse

Mario Meier-Huber, Berater für Datenarchitekturen, berichtete aus österreichischen Pilotprojekten und präsentierte, wie ein Datenraum aus Sicht der Endnutzenden aussehen könnte.

Erfolgreiche Datenräume, so seine Erfahrung, benötigen eine klare Governance, definierte Rollen und Verantwortlichkeiten. Wichtig sei auch, pragmatisch zu starten: kleine Use Cases erlaubten einen schrittweisen Aufbau und verringerten das Risiko.


Beispiele aus den Bereichen Mobilität und Landwirtschaft für zwei konkrete Anwendungen von Datenräumen in der Schweiz:

  • Irene Bernhard, Juristin beim Bundesamt für Verkehr, stellte die Mobilitätsdateninfrastruktur vor, die auf dem Gesetzesentwurf MODIG basiert und durch das Kompetenzzentrum KOMODA umgesetzt werden soll.
  • Noémie Zink präsentierte das Projekt agridata.ch, das Landwirtinnen und Landwirten erlaubt, Daten nur einmal erfassen zu müssen und so den administrativen Aufwand zu reduzieren. Besonders betonte sie, dass Vertrauen Zeit braucht. Es entstehe, wenn auf die Anliegen der Endnutzerinnen und Endnutzer eingegangen wird und mit ihnen im Dialog geblieben wird. Diese Haltung sei entscheidend, um digitale Lösungen tatsächlich breit zu verankern.

Fazit und Ausblick: Jede staatliche Funktion im Kontext von Datenräumen brauche eine klare gesetzliche Grundlage

Zum Abschluss fassten Reinhard Riedl und Christoph Bloch die Diskussion zusammen.

  • Der Begriff «Datenraum» könne technologisch, rechtlich, wirtschaftlich oder politisch verstanden werden.
  • Es gebe nicht die eine universelle Lösung. Vielmehr müsse jedes Vorhaben massgeschneidert entwickelt werden.

Wichtige Leitfragen:

 

  • Welchen Nutzen stiftet ein Datenraum, und für wen?
  •  
  • Welche Rollen gibt es, und welche übernimmt der Staat (als Anbieter, Regulator oder Ermöglicher)?
  •  
  • Wie lässt sich Selbstbestimmung verwirklichen, und wie kann Vertrauen überzeugend aufgebaut werden?

Auch die Rolle der Gesetzgebung wurde betont. Jede staatliche Funktion im Kontext von Datenräumen brauche eine klare gesetzliche Grundlage. Gleichzeitig sei darauf zu achten, dass Regulierung nicht unnötig Beweglichkeit verhindere. Vertrauen könne nicht eingefordert, sondern müsse geschaffen werden – und zwar durch Technik, Qualität, Regeln sowie transparente Kommunikation.

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