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#23 Kanton Appenzell Ausserrhoden: So gelang die AGOV-Einführung

In Appenzell Ausserrhoden wird der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV bereits für die elektronische Steuererklärung genutzt. Im Interview spricht Titus Fleck, Bereichsleiter Projects & Application bei Appenzell Ausserrhoden Informatik AG über die Einführung des Systems vor Ort, welche Herausforderungen – auch juristische – aufgetreten sind und was andere Kantone von Appenzell Ausserrhoden lernen können.

 

Fragen: Metkel Yosief, Jurist, Verein eJustice.CH

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Titus Fleck

Titus Fleck ist Bereichsleiter Projects & Application bei Appenzell Ausserrhoden Informatik AG

Was hat den Kanton Appenzell Ausserrhoden dazu bewogen, neben Zürich als erster Kanton AGOV einzusetzen?

Titus Fleck: Appenzell Ausserrhoden (AR) hat die Beschaffung eines Behördenportals im Jahr 2022 ausgeschrieben – ein gemeinsames Projekt vom Kanton und allen 20 Gemeinden. Unter anderem sollte damit eine zentrale Identifikationslösung beschafft werden. Während der Vertragsvorbereitung mit dem Zuschlagsempfänger wurde bekannt, dass mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) seitens des Bundes die rechtliche Grundlage geschaffen werden soll, damit das CH-Login neu auch den Kantonen in der neuen Ausführung «AGOV» zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kanton AR hat sich in der Folge dafür entschieden, die angebotenen Leistungen nur zu Teilen zu bestellen und die Weichen in Richtung AGOV zu stellen. Dieser Entscheidung gingen strategische und finanzielle Überlegungen im Projektausschuss voraus.

Welche juristischen Fragen oder Unsicherheiten sind Ihnen im Vorfeld begegnet – und wie konnten diese geklärt werden?

Die juristischen Fragen und Unsicherheiten im Vorfeld bezogen sich einerseits auf das Inkrafttreten des EMBAG und welche Rahmenbedingungen sich aus diesem Gesetz auf kantonaler Ebene ergeben. Andererseits bestand auch Unsicherheit darin, ob der Kanton die rechtlichen Grundlagen pro Anwendungsfall schaffen sollte oder ob übergeordnete Regelungen erforderlich wären, etwa im kantonalen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. Ein ebenfalls wichtiger Punkt war die Klärung der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den so genannten AGOV-Attributen. Derzeit beschäftigt uns das insbesondere in der Steuerverordnung.

Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem Bund bei der Implementierung von AGOV, insbesondere im Hinblick auf Standards und Schnittstellen?

Der Kanton wurde durch den Bund, der Lieferantin Adnovum und vom Think Tank BEG Group sehr gut betreut und unterstützt. Die technische Anbindung konnte dank dem eingesetzten Standard OpenID Connect (OIDC) sehr schnell und einfach erfolgen.

Gab es interne oder externe Vorbehalte gegenüber AGOV – und konnten diese ausgeräumt werden?

Es war allen sehr schnell bewusst, dass AGOV eine grosse Chance für den Kanton AR im Besonderen und die Digitalisierung in der Schweiz im Allgemeinen ist. Diese hat sich mit der Integration von AGOV als so genannter Verifier der zukünftigen e-ID doppelt bestätigt.

Gut zu wissen

Im Rahmen der schweizweiten Digitalisierung der Verwaltung hat der Authentifizierungsdienst AGOV im Januar 2024 den Betrieb aufgenommen. Zunächst in den Pilotkantonen Appenzell Ausserrhoden und Zürich, heute bereits in acht Kantonen (Stand Mai 2025). AGOV vereinfacht den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden und ersetzt den bisherigen CH-Login. Statt Benutzernamen und Passwörter können Nutzerinnen und Nutzer künftig über ihr Smartphone oder einen physischen Sicherheitsschlüssel auf Behördenservices zugreifen. Neben der Vereinfachung des Zugangs ist AGOV auch Teil der geplanten elektronischen Identität (e-ID), die die digitale Verwaltung weiter verbessern soll.

Mehr zu AGOV erfahren [https://www.agov.admin.ch/de]

Welche konkreten Vorteile sehen Sie heute im Einsatz von AGOV – für die Verwaltung, für die Einwohnerinnen und Einwohner Ihres Kantons und für die Zukunft der digitalen Behördenleistungen in der Schweiz?

Der Einsatz von AGOV schafft eine sichere und zukunftsorientierte digitale Lösung. Die Nutzerinnen und Nutzer gewöhnen sich bereits an die Authentisierung mittels einer Anwendung (App) auf dem Smartphone. Sie können sich auch über die Kantonsgrenzen hinweg mit dem gleichen Identifikationsmittel authentifizieren. AGOV wird die e-ID ab dem Tag 1 ihrer Verfügbarkeit unterstützen. Damit ist der Kanton AR nicht nur erster Nutzer von AGOV, sondern er könnte auch einer der ersten Kantone sein, der die e-ID zur Identifikation anbietet.

Welche Empfehlungen würden Sie anderen Kantonen und Behörden geben, die AGOV noch einführen?

Die grösste Herausforderung im Kanton AR bestand darin die rechtlichen Grundlagen bereitzustellen. Seien Sie aber gelassen, der Think Tank und alle anderen unterstützen Sie umfassend bei sämtlichen Fragestellungen.

Haben Sie eine Frage zu E-Government-Recht?

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