In der Umsetzung von E-Government werden regelmässig Organisationen ausserhalb der Verwaltung mit einbezogen, die nicht selten speziell zu diesem Zweck durch Vereinbarung geschaffen wurden. Was gilt es hier zu beachten und welche Voraussetzungen bestehen?
WeiterWie zu erwarten war, nutzen die Kantone den verfügbaren Spielraum: Im E-Government-Recht gibt es nämlich sowohl verschiedene zu regelnde Themen als auch verschiedene Regelungsmöglichkeiten und Herangehensweisen. E-Government-Recht ist eben eine komplexe Querschnittmaterie. Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterEine Kompetenz des Bundes, über alle Staatsebenen hinweg Vorgaben zu machen und eine Vereinheitlichung zu schaffen, würde die konkrete Umsetzung erleichtern. Die Umsetzung eines einheitlichen, durchgängigen und flächendeckenden Systems von E-Government-Leistungen ist umso komplexer und anspruchsvoller, je mehr staatliche Ebenen mit ihren eigenen autonomen Handlungsfeldern und Kompetenzen betroffen sind. Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterFür benutzerfreundliche und innovative E-Government-Lösungen ist es notwendig, dass verschiedene Gemeinwesen über verschiedene Staatsebenen zusammenarbeiten. Jede Staatsebene verfügt über ihre eigenen Aufgaben, Kompetenzen und Autonomiebereiche. Zur Regelung ihrer Zusammenarbeit bietet sich die Form der Vereinbarung an. Ein Informationsbeitrag von Timur Acemoglu.
WeiterE-Government ist Verwaltungshandeln und Leistungserbringung durch die Verwaltung - in elektronischer Form. Ist es notwendig, der Verwaltung das Handeln in der elektronischen Form zu erlauben? Und vor allem: Genügt das? Oder sind noch andere Fragen zu regeln? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterIm «Wissensblog Recht» der Digitalen Verwaltung Schweiz informieren juristische Fachpersonen über die Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des E-Government-Rechts. Ein Beitrag der Digitalen Verwaltung Schweiz.
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