Für gewisse Verwaltungsgeschäfte wird durch die rechtlichen Vorgaben oder aufgrund der gelebten Praxis die Schriftform vorausgesetzt. Darüber hinaus ist teilweise eine Unterschrift erforderlich. Das elektronische Pendant zur Unterschrift ist die elektronische Signatur. Wie funktioniert sie? Wie ist sie gesetzlich verankert? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterDie elektronische Abwicklung von Geschäften der Verwaltungstätigkeit ist das Kernelement von E-Government, sei dies verwaltungsintern, zwischen Verwaltungsstellen oder im Verkehr mit Privaten. Dabei geht es insbesondere um Verwaltungshandeln, welches auf eine Rechtswirkung gerichtet ist und formellen Regeln des Verfahrensrechts untersteht. Dieses Verfahrensrecht muss auch die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs vorsehen und regeln.
WeiterDie Frage mag auf den ersten Blick erstaunen, hat doch eine Offenlegung des Quellcodes beim E-Voting System im Jahre 2019 erhebliche Mängel zutage gefördert, was zur Folge hatte, dass die neuen Rechtsgrundlagen für E-Voting aus Sicherheitsüberlegungen und zum Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich die Veröffentlichung von Quellcode und Dokumentation vorschreiben. Dennoch: die Offenlegung ist keine Selbstverständlichkeit.
WeiterEine gemeinsame Umsetzung von E-Government-Lösungen durch verschiedene Gemeinwesen ist ein Gebot der rationellen, effizienten und benutzerfreundlichen Ausgestaltung des Angebots. Wie schafft man jedoch ein rechtsgenügliches Gefäss, welches diese Kooperation verkörpert? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterIn der Umsetzung von E-Government werden regelmässig Organisationen ausserhalb der Verwaltung mit einbezogen, die nicht selten speziell zu diesem Zweck durch Vereinbarung geschaffen wurden. Was gilt es hier zu beachten und welche Voraussetzungen bestehen? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterWie zu erwarten war, nutzen die Kantone den verfügbaren Spielraum: Im E-Government-Recht gibt es nämlich sowohl verschiedene zu regelnde Themen als auch verschiedene Regelungsmöglichkeiten und Herangehensweisen. E-Government-Recht ist eben eine komplexe Querschnittmaterie. Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterEine Kompetenz des Bundes, über alle Staatsebenen hinweg Vorgaben zu machen und eine Vereinheitlichung zu schaffen, würde die konkrete Umsetzung erleichtern. Die Umsetzung eines einheitlichen, durchgängigen und flächendeckenden Systems von E-Government-Leistungen ist umso komplexer und anspruchsvoller, je mehr staatliche Ebenen mit ihren eigenen autonomen Handlungsfeldern und Kompetenzen betroffen sind. Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterFür benutzerfreundliche und innovative E-Government-Lösungen ist es notwendig, dass verschiedene Gemeinwesen über verschiedene Staatsebenen zusammenarbeiten. Jede Staatsebene verfügt über ihre eigenen Aufgaben, Kompetenzen und Autonomiebereiche. Zur Regelung ihrer Zusammenarbeit bietet sich die Form der Vereinbarung an. Ein Informationsbeitrag von Timur Acemoglu.
WeiterE-Government ist Verwaltungshandeln und Leistungserbringung durch die Verwaltung - in elektronischer Form. Ist es notwendig, der Verwaltung das Handeln in der elektronischen Form zu erlauben? Und vor allem: Genügt das? Oder sind noch andere Fragen zu regeln? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterIm «Wissensblog Recht» der Digitalen Verwaltung Schweiz informieren juristische Fachpersonen über die Grundlagen und aktuelle Entwicklungen des E-Government-Rechts. Ein Beitrag der Digitalen Verwaltung Schweiz.
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