Planen Sie ein E-Government-Vorhaben und möchten sich im Vorfeld über das rechtliche Umfeld und die sich durch das konkrete Projekt stellenden Rechtsfragen informieren? Fehlen Ihnen dazu intern das notwendige Know-how oder die entsprechenden Kapazitäten? Die Juristinnen und Juristen des Vereins eJustice.CH verschaffen Ihnen einen summarischen Überblick über die Rechtslage und die betroffenen oder benötigten rechtlichen Grundlagen.
WeiterAn der Sitzung vom 4. April 2023 stand das Gesetz über die Digitale Verwaltung des Kantons Bern im Fokus.
WeiterAn der Sitzung vom 9. November 2022 standen das Thema «Digitale Langzeitarchivierung» und das Projekt «Justitia 4.0» im Fokus.
WeiterAn der Sitzung vom 6. April 2022 stand das Thema «Cloud» im Fokus.
WeiterDer Kanton Genf erhält ein neues Verfassungsrecht auf digitale Unversehrtheit. Welchen Schutz verspricht dieses neue Grundrecht? Eine Einordnung von Timur Acemoglu.
WeiterFür gewisse Verwaltungsgeschäfte wird durch die rechtlichen Vorgaben oder aufgrund der gelebten Praxis die Schriftform vorausgesetzt. Darüber hinaus ist teilweise eine Unterschrift erforderlich. Das elektronische Pendant zur Unterschrift ist die elektronische Signatur. Wie funktioniert sie? Wie ist sie gesetzlich verankert? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterDie elektronische Abwicklung von Geschäften der Verwaltungstätigkeit ist das Kernelement von E-Government, sei dies verwaltungsintern, zwischen Verwaltungsstellen oder im Verkehr mit Privaten. Dabei geht es insbesondere um Verwaltungshandeln, welches auf eine Rechtswirkung gerichtet ist und formellen Regeln des Verfahrensrechts untersteht. Dieses Verfahrensrecht muss auch die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs vorsehen und regeln.
WeiterDie Frage mag auf den ersten Blick erstaunen, hat doch eine Offenlegung des Quellcodes beim E-Voting System im Jahre 2019 erhebliche Mängel zutage gefördert, was zur Folge hatte, dass die neuen Rechtsgrundlagen für E-Voting aus Sicherheitsüberlegungen und zum Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich die Veröffentlichung von Quellcode und Dokumentation vorschreiben. Dennoch: die Offenlegung ist keine Selbstverständlichkeit.
WeiterEine gemeinsame Umsetzung von E-Government-Lösungen durch verschiedene Gemeinwesen ist ein Gebot der rationellen, effizienten und benutzerfreundlichen Ausgestaltung des Angebots. Wie schafft man jedoch ein rechtsgenügliches Gefäss, welches diese Kooperation verkörpert? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterIn der Umsetzung von E-Government werden regelmässig Organisationen ausserhalb der Verwaltung mit einbezogen, die nicht selten speziell zu diesem Zweck durch Vereinbarung geschaffen wurden. Was gilt es hier zu beachten und welche Voraussetzungen bestehen? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
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