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E-ID umsetzen

Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz sollen sich im Internet sicher identifizieren können. Dafür braucht es einen staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis (E-ID). Nach der Ablehung des E-ID-Gesetzes an der Urne im März 2021, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, ein Grobkonzept mit einer neuen Lösung auszuarbeiten.

Die Notwendigkeit einer sicheren digitalen Identifkation ist unbestritten

Die E-ID ist ein Schlüsselelement, auf dem zahlreiche weitere digitale Dienste aufbauen. Mit ihr werden medienbruchfreie Prozesse in der Verwaltung und bei Unternehmen möglich, was den Aufwand für alle deutlich reduziert. Der Staat tritt als Herausgeber der E-ID auf und sorgt für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur.

Volksabstimmung zum E-ID-Gesetz

Das Parlament hatte am 27. September 2019 mit deutlichem Mehr das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Das E-ID-Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 deutlich abgelehnt. 

Bundesrat will Vorwärts machen

Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer staatlichen E-ID sind weitgehend unbestritten. Der Bundesrat will deshalb rasch eine neue Lösung präsentieren. Diese soll den vom Nationalrat verabschiedeten Motionen aller Fraktionen für eine «Vertrauenswürdige, staatliche E-ID» und den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zum «Zielbild E-ID» vom Herbst 2021 Rechnung tragen. 

Mit dem Richtungsentscheid Ende 2021 hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, eine neue gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Die Vernehmlassung soll bis Mitte 2022 eröffnet werden.

Medienmitteilung vom 17.12.2021

Weitere Informationen

E-ID-Informationsseite des Bundesamts für Justiz [https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/staatliche-e-id.html]

Kontakt für Medienanfragen: media@bj.admin.ch

Kontakt

Bundesamt für Justiz

Urs Paul Holenstein

E-Mail

+41 58 463 53 36

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