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  3. E-Voting neu ausrichten

Schweizerinnen und Schweizer sollen elektronisch abstimmen und wählen können

Bund und Kantone wollen die Einführung der elektronischen Stimmabgabe fördern. Von 2004 bis 2019 haben über 300 Versuche mit E-Voting in 15 Kantonen stattgefunden. Seit Mitte 2019 ist E-Voting in der Schweiz vorläufig nicht möglich, da kein E-Voting-System zur Verfügung steht.

Elektronischer Kanal als zusätzliches Angebot

Mit E-Voting («Vote électronique») wollen Bund und Kantone die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen digitalisieren. Die Stimmberechtigten sollen ihre Stimme brieflich, persönlich an der Urne und künftig auch elektronisch abgeben können. Der digitale Kanal ist somit ein zusätzliches Angebot, mit dem die Schweizerinnen und Schweizer eine mobile und barrierefreie Möglichkeit zur Stimmabgabe erhalten.

Sicheres E-Voting in der Schweiz

Zuständigkeit und Aufgabenteilung

Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten. Für die Durchführung der Urnengänge sind die Kantone zuständig. Damit sind sie zentrale Träger für die Einführung und Umsetzung von E-Voting. Der Bund wiederum ist für die Bewilligung und Zulassung von E-Voting zuständig. Nur Systeme, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen, werden zum Einsatz kommen.

Für die Versuchsbetriebe bis 2019 standen in der Schweiz verschiedene Systeme zur Verfügung. Nach dem Rückzug der damals verfügbaren Systeme steht E-Voting seit Mitte 2019 nicht zur Verfügung. Die Schweizerische Post entwickelt derzeit ein neues E-Voting-System, das den Kantonen in Zukunft zur Verfügung stehen soll.

Neuausrichtung des Versuchsbetriebs

Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei im Sommer 2019 beauftragt, den Versuchsbetrieb gemeinsam mit den Kantonen neu zu gestalten. Angestrebt wird ein stabiler Versuchsbetrieb mit vollständig verifizierbaren E-Voting-Systemen. Für diese Neuausrichtung wurde ein umfassender Massnahmenkatalog erarbeitet. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: Die Systeme sollen künftig vollständig verifizierbar sein und die Sicherheit durch präzisere Sicherheitsvorgaben weiter gestärkt werden. Es soll eine wirksame Kontrolle im Auftrag des Bundes geben. Bei den Versuchen sollen erhöhte Transparenzanforderungen gelten und die Öffentlichkeit sowie unabhängige Fachpersonen sollen in die Überprüfung und Weiterentwicklung einbezogen werden. Ausserdem soll die Wissenschaft stärker in die Arbeiten zu E-Voting und in die Gestaltung der Versuchsphase eingebunden werden. Mit diesen Massnahmen soll das Vertrauen in die elektronische Stimmabgabe gestärkt werden.

Im Sinne einer ersten Etappe der Neuausrichtung wurden die Rechtsgrundlagen revidiert. Die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) traten am 01. Juli 2022 in Kraft (Medienmitteilung vom 25.05.2022).

Einzelne Kantone beabsichtigen, die Versuche mit dem zukünftigen E-Voting-System der Schweizerischen Post wieder aufzunehmen. Darum hat der Bund im Juli 2021 die unabhängige Überprüfung dieses Systems und seines Betriebs in Angriff genommen.

Weitere Informationen

Informationen zu E-Voting bei der Schweizerischen Bundeskanzlei [https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/e-voting.html]

Umsetzungsplan Ziel 03/21

E-Voting neu ausrichten und stabilen Versuchsbetrieb sicherstellen

«Bund und Kantone entwickeln einen stabilen Betrieb der elektronischen Stimmabgabe mit vollständig verifizierbaren Systemen. Sie etablieren einen neuen Prozess für das Risikomanagement. Ziel ist es, die Kantone optimal bei der Einführung von E-Voting zu unterstützen.»

Kontakt

Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte

Mirjam Hostettler

E-Mail

+41 58 467 21 64

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