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Nationalen Adressdienst aufbauen

Bei zahlreichen Verwaltungsabläufen muss die verantwortliche Behörde schriftlich Kontakt mit Betroffenen aufnehmen. Derzeit gibt es kein nationales System, mit dem Schweizer Behörden Wohnsitz und Adresse von Einwohnerinnen und Einwohnern über Kantonsgrenzen hinweg finden. Ein nationaler Adressdienst (NAD) könnte den Aufwand vieler Verwaltungsstellen reduzieren. Hierfür werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Ein nationaler Adressdienst bedeutet weniger Aufwand für die Wohnortsuche im Rahmen von Verwaltungsabläufen

Bei vielen Verwaltungsabläufen nimmt die verantwortliche Behörde schriftlich Kontakt mit der betroffenen Person auf. In diversen Verwaltungsverfahren ist der Wohnsitz einer Person zudem entscheidend, um zu bestimmen, welche Behörde für ein bestimmtes Verfahren überhaupt zuständig ist. Den Verwaltungen liegen heute Wohnsitzadressen nur teilweise vor. Häufig müssen sie die Adresse daher aufwändig beschaffen und dabei meist auch andere Behörden einbeziehen. Mit dem nationalen Adressdienst werden solche Abläufe vereinfacht und Aufgaben effizienter erfüllt. Davon profitieren die öffentlichen Verwaltungen und weitere Stellen, die diese Information zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags benötigen.

Das geplante Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) soll die Grundlage schaffen, damit der Bund einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Ende Dezember 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einzelne Ergebnisse vertieft zu prüfen und eine Botschaft auszuarbeiten (Verabschiedung durch Bundesrat geplant für 2023). Die Verantwortung für den Aufbau des Nationalen Adressdienstes liegt beim Bundesamt für Statistik.

Projektwebseite Nationaler Adressdienst (NAD) [https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/nationaler-adressdienst.html]
Vorgehen beim Adressdienstgesetz (Medienmitteilung vom 11.12.2020) [https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.assetdetail.15022667.html]

Weitere Informationen

Umsetzungsplan Ziel 10/21

Nationalen Adressdienst aufbauen

«Ein nationaler Adressdienst (NAD) für Behörden und Dritte mit gesetzlichem Auftrag erlaubt es, Adressen von Personen, die in der Schweiz gemeldet sind, schweizweit suchen und abgleichen zu können. Für jede Behörde, die diese Information zwecks Erfüllung ihres Auftrags braucht, bietet der neue Dienst einen klaren Mehrwert. Ziel ist es, dass Verwaltungen und Dritte ihre gesetzlichen Aufgaben einfacher wahrnehmen und diese schneller ausführen können, was zu Effizienzgewinnen führt. Ziel ist es auch, die Qualität von Adressdaten, die in bestehenden Systemen der öffentlichen Hand bereits geführt werden, zu verbessern. Einzelne Fachaufgaben können so qualitativ besser erfüllt werden. Bei schriftlichen Kontaktaufnahmen können durch die Reduktion von Retouren Kosteneinsparungen erzielt werden.»

Umsetzungsplan Massnahmen

Massnahmen Endtermin
Massnahmen Rechtsgrundlagen erarbeiten. Endtermin 31.12.2024
Massnahmen Konzeption und Beschaffung sicherstellen. Endtermin 30.09.2023
Massnahmen Systementwicklung vornehmen. Endtermin 31.12.2024
Massnahmen Einführung und Kommunikation umsetzen. Endtermin 31.12.2024

Kontakt

Bundesamt für Statistik (BFS)

Marianne Fraefel

E-Mail

+41 58 483 95 90

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